Wie wird vergütet?

Logopädie ist ein Heilmittel und ein Teil der medizinischen Grundversorgung.

Der Bedarf einer logopädischen Behandlung wird vom Arzt festgestellt. Je nach medizinischer Indikation kann Logopädie von folgenden Ärzten verordnet werden:

  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden
  • Neurologen
  • Hausärzte

gesetzlich versicherte Patienten
Die Kosten für die logopädische Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Erwachsene zahlen, wenn sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, einen prozentualen Anteil.

Privatpatienten
Die Kosten für Privatpatienten werden vor Beginn der logopädischen Therapie zwischen dem Patienten und mir schriftlich vereinbart. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem 1,2- bis 2,3-fachen des Regelsatz der gesetzlichen Krankenkasse oder dem beihilfefähigen Höchstbetrag einer Beihilfekasse für die jeweils erbrachte logopädische Leistung.

Der Patienten klärt mit seiner jeweiligen Krankenkasse oder Beihilfekasse, ob die Therapiekosten vollumfänglich erstattet werden oder ob die Therapiekosten nur bis zu einer bestimmten Höhe erstattet werden und ob der Privatpatient einen prozentualer Eigenanteil zu leisten hat. Hierzu erstelle ich gerne vorab einen Kostenvoranschlag.